Facts: Kindergeld
- als Au Pair hast du nur dann einen Anspruch auf das Kindergeld, wenn du wöchentlich 10 Stunden Sprachkurs besuchst
- eventuell erhälst du auch dann das Kindergeld, wenn dein Aufenthalt zur Vorbereitung auf das Studium/die Ausbildung dient
- wichtig, den Sachverhalt mit der Kindergeldkasse abklären
Gesetzliche Vorgaben
Während des Au Pair Aufenthalts besteht in der Regel kein Anspruch auf die Weiterzahlung des Kindergeldes, da die Au Pair Zeit nicht als Ausbildung oder Weiterbildung anerkannt wird.
Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit dem Urteil vom 15.03.12 bestätigt. Demnach ist ein Au Pair Verhältnis nur dann als Berufsausbildung anzusehen, wenn der Aufenthalt einen theoretisch-systematischen Sprachunterricht von mindestens 10 Stunden pro Woche beinhaltet. Als Sprachunterricht kann neben dem Schulunterricht auch die Vor-und Nachbereitungszeit gelten, wenn diese einen erheblichen zusätzlichen Zeitaufwand bedeutet. Ein Unterricht durch die Gasteltern wird nicht als Schulunterricht anerkannt.
Hinweis
Das Kindergeld kann auch dann bei weniger als 10 Unterrichtstunden während der Au Pair Zeit weitergezahlt werden, wenn der Auslandsaufenthalt:
- als Überbrückungsmöglichkeit aufgrund einer Studienplatzablehnung dient,
- zur Vorbereitung für einen Fremdsprachentest (z.B. TOEFEL oder IELTS), der für die Zulassung zum Studium oder zur Ausbildung erforderlich ist,
- in einer Prüfungs- oder Ausbildungsordnung vorgeschrieben ist.
In diesen Fällen wird es empfohlen noch vor dem Aufenthalt die zuständige Familienkasse zu kontaktieren und den Sachverhalt zu klären.